Feuerwerkerschule
Personen, die eine Ausbildung zum Großfeuerwerker machen möchten, um gewerblich oder privat Feuerwerke abzubrennen, müssen an einem Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen mit Erfolg teilnehmen.
Der Abschluss des Lehrganges beinhaltet eine Prüfung unter behördlicher Aufsicht.
Lehrgangsvoraussetzung ist, unter anderem, der Nachweis über die Mitwirkung an Großfeuerwerken. Dieser Nachweis kann bei der Firma LUTH-FEUERWERKE in Form von Schulfeuerwerken erworben werden. Die Schulfeuerwerke beinhalten eine ausführliche Unterweisung in die unterschiedlichsten Feuerwerksartikel der Kat. II bis Kat. IV. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über kleine Bodenfeuerwerkskörper bis hin zu großen Kugelbomben, Raketen sowie Rauchkörpern. Es wird der Aufbau von Lichterbildern sowie Wasserfällen durchgeführt. Bei allen Schulfeuerwerken wird großer Wert auf das selbstständige und sichere Arbeiten der Teilnehmer geachtet.
Im Hinblick auf den Großfeuerwerkerlehrgang wird ein intensives Training angestrebt.
Weitere Informationen: Schulfeuerwerke
Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz
(1. SprengV, § 32):
Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen
(Abbrennen von Feuerwerken aller Klassen).
Lehrgangsvoraussetzungen:
Mitwirkung an 26 Großfeuerwerken
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 1. SprengV
Mindestalter von 21 Jahren
